HN Kennzeichen – Heilbronn (Land), Heilbronn (Stadt)
Auf einen Blick
Das Kfz-Kennzeichen HN steht für Heilbronn (Land), Heilbronn (Stadt) (Baden-Württemberg). Zuständig ist Landratsamt Heilbronn. Zulassung, Umschreibung, Abmeldung und Wunschkennzeichen-Reservierung sind für diesen Bezirk vollständig online möglich – ohne Termin; Schilder und Unterlagen kommen per Post.
Zuständige Zulassungsstellen für HN
Landratsamt Heilbronn
Lerchenstr. 4074072 Heilbronn
Öffnungszeiten: Mo-Do 07:30-15:30, Fr 07:30-12:00
Kfz-Zulassung Heilbronn (Land) online →Stadt Heilbronn
Lerchenstr. 4074072 Heilbronn
Öffnungszeiten: Mo-Di 07:30-15:00, Mi 07:30-18:00, Do 07:30-15:00, Fr 07:30-13:00, Sa-So geschlossen
Kfz-Zulassung Heilbronn (Stadt) online →Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.
Häufige Fragen zum HN-Kennzeichen
- Für welchen Zulassungsbezirk steht das Kennzeichen HN?
- Das Unterscheidungszeichen HN steht für Heilbronn (Land), Heilbronn (Stadt) in Baden-Württemberg. Zuständig ist Landratsamt Heilbronn.
- Wo bekomme ich HN-Kennzeichen?
- HN-Kennzeichenschilder können Sie online bestellen und per Post erhalten – inklusive Wunschkennzeichen-Reservierung. Alternativ erhalten Sie Schilder bei Prägestellen rund um die Zulassungsstelle in Heilbronn.
- Kann ich ein Fahrzeug mit HN-Kennzeichen online zulassen?
- Ja. Für den Zulassungsbezirk Heilbronn (Land) sind Neuzulassung, Umschreibung, Abmeldung und weitere i-Kfz-Vorgänge vollständig online möglich – ohne Termin. Kennzeichen und Unterlagen kommen per Post.
- Kann ich mir ein HN-Wunschkennzeichen sichern?
- Ja. Die Wunschkombination (HN + ein bis zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern) können Sie online auf Verfügbarkeit prüfen und reservieren, bevor Sie die Zulassung starten.
Weitere Kennzeichen in Baden-Württemberg
Alle Kennzeichen-Kürzel in Baden-Württemberg →Die Bearbeitung erfolgt über unseren Service-Partner. Bei einem Abschluss über die hier verlinkten Angebote erhalten wir eine Vermittlungsvergütung. Für Sie entstehen dadurch keine Mehrkosten. Die zuständige Zulassungsbehörde erreichen Sie über deren eigene Kontaktdaten. Zuletzt aktualisiert: 31.07.2026.
