PF Kennzeichen – Mühlacker, Pforzheim, Pforzheim Stadt
Auf einen Blick
Das Kfz-Kennzeichen PF steht für Mühlacker, Pforzheim, Pforzheim Stadt (Baden-Württemberg). Zuständig ist Landkreis Enzkreis. Zulassung, Umschreibung, Abmeldung und Wunschkennzeichen-Reservierung sind für diesen Bezirk vollständig online möglich – ohne Termin; Schilder und Unterlagen kommen per Post.
Zuständige Zulassungsstellen für PF
Landkreis Enzkreis
Vetterstr. 2175417 Mühlacker
Öffnungszeiten: Mo-Mi 08:00-12:30, Di 13:30-18:00, Do 08:00-14:00, Fr 08:00-12:00
Kfz-Zulassung Mühlacker online →Landkreis Enzkreis
Güterstraße 3075177 Pforzheim
Öffnungszeiten: Mo-Mi 08:00-12:30, Do 08:00-14:00, Fr 08:00-12:00
Kfz-Zulassung Pforzheim online →Stadt Pforzheim
Am Mühlkanal 875172 Pforzheim
Öffnungszeiten: Mo-Mi 07:30-11:30, Do 07:30-11:30, 13:30-17:30, Fr 07:30-11:30
Kfz-Zulassung Pforzheim Stadt online →Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.
Häufige Fragen zum PF-Kennzeichen
- Für welchen Zulassungsbezirk steht das Kennzeichen PF?
- Das Unterscheidungszeichen PF steht für Mühlacker, Pforzheim, Pforzheim Stadt in Baden-Württemberg. Zuständig ist Landkreis Enzkreis.
- Wo bekomme ich PF-Kennzeichen?
- PF-Kennzeichenschilder können Sie online bestellen und per Post erhalten – inklusive Wunschkennzeichen-Reservierung. Alternativ erhalten Sie Schilder bei Prägestellen rund um die Zulassungsstelle in Mühlacker.
- Kann ich ein Fahrzeug mit PF-Kennzeichen online zulassen?
- Ja. Für den Zulassungsbezirk Mühlacker sind Neuzulassung, Umschreibung, Abmeldung und weitere i-Kfz-Vorgänge vollständig online möglich – ohne Termin. Kennzeichen und Unterlagen kommen per Post.
- Kann ich mir ein PF-Wunschkennzeichen sichern?
- Ja. Die Wunschkombination (PF + ein bis zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern) können Sie online auf Verfügbarkeit prüfen und reservieren, bevor Sie die Zulassung starten.
Weitere Kennzeichen in Baden-Württemberg
Alle Kennzeichen-Kürzel in Baden-Württemberg →Die Bearbeitung erfolgt über unseren Service-Partner. Bei einem Abschluss über die hier verlinkten Angebote erhalten wir eine Vermittlungsvergütung. Für Sie entstehen dadurch keine Mehrkosten. Die zuständige Zulassungsbehörde erreichen Sie über deren eigene Kontaktdaten. Zuletzt aktualisiert: 31.07.2026.
