RA Kennzeichen – Bühl, Gaggenau, Rastatt
Auf einen Blick
Das Kfz-Kennzeichen RA steht für Bühl, Gaggenau, Rastatt (Baden-Württemberg). Zuständig ist Landratsamt Rastatt. Zulassung, Umschreibung, Abmeldung und Wunschkennzeichen-Reservierung sind für diesen Bezirk vollständig online möglich – ohne Termin; Schilder und Unterlagen kommen per Post.
Zuständige Zulassungsstellen für RA
Landratsamt Rastatt
Im Hasengarten 177815 Bühl
Öffnungszeiten: Mo, Mi 07:30-16:00, Di 07:30-13:00, Do geschlossen, Fr 07:30-12:30
Kfz-Zulassung Bühl online →Landratsamt Rastatt
Hauptstr. 7176571 Gaggenau
Öffnungszeiten: Mo 08:00-16:00, Di 08:00-12:00, Mi geschlossen, Do 08:00-16:00, Fr 08:00-12:00
Kfz-Zulassung Gaggenau online →Landratsamt Rastatt
Untere Wiesen 676437 Rastatt
Öffnungszeiten: Mo-Di 07:30-16:00, Mi 07:30-12:30, Do 07:30-16:00, Fr 07:30-12:30
Kfz-Zulassung Rastatt online →Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.
Häufige Fragen zum RA-Kennzeichen
- Für welchen Zulassungsbezirk steht das Kennzeichen RA?
- Das Unterscheidungszeichen RA steht für Bühl, Gaggenau, Rastatt in Baden-Württemberg. Zuständig ist Landratsamt Rastatt.
- Wo bekomme ich RA-Kennzeichen?
- RA-Kennzeichenschilder können Sie online bestellen und per Post erhalten – inklusive Wunschkennzeichen-Reservierung. Alternativ erhalten Sie Schilder bei Prägestellen rund um die Zulassungsstelle in Bühl.
- Kann ich ein Fahrzeug mit RA-Kennzeichen online zulassen?
- Ja. Für den Zulassungsbezirk Bühl sind Neuzulassung, Umschreibung, Abmeldung und weitere i-Kfz-Vorgänge vollständig online möglich – ohne Termin. Kennzeichen und Unterlagen kommen per Post.
- Kann ich mir ein RA-Wunschkennzeichen sichern?
- Ja. Die Wunschkombination (RA + ein bis zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern) können Sie online auf Verfügbarkeit prüfen und reservieren, bevor Sie die Zulassung starten.
Weitere Kennzeichen in Baden-Württemberg
Alle Kennzeichen-Kürzel in Baden-Württemberg →Die Bearbeitung erfolgt über unseren Service-Partner. Bei einem Abschluss über die hier verlinkten Angebote erhalten wir eine Vermittlungsvergütung. Für Sie entstehen dadurch keine Mehrkosten. Die zuständige Zulassungsbehörde erreichen Sie über deren eigene Kontaktdaten. Zuletzt aktualisiert: 01.08.2026.
