TT Kennzeichen – Bodenseekreis, Tettnang, Überlingen
Auf einen Blick
Das Kfz-Kennzeichen TT steht für Bodenseekreis, Tettnang, Überlingen (Baden-Württemberg). Zuständig ist Landratsamt Bodenseekreis. Zulassung, Umschreibung, Abmeldung und Wunschkennzeichen-Reservierung sind für diesen Bezirk vollständig online möglich – ohne Termin; Schilder und Unterlagen kommen per Post.
Zuständige Zulassungsstellen für TT
Landratsamt Bodenseekreis
Glärnischstr. 1-388045 Friedrichshafen
Öffnungszeiten: Mo 07:30-17:00, Di-Fr 07:30-13:00, Do 07:30-17:00
Kfz-Zulassung Bodenseekreis online →Landratsamt Bodenseekreis
Schützenstr. 588069 Tettnang
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00-12:00
Kfz-Zulassung Tettnang online →Landratsamt Bodenseekreis
Rengoldshauser Str. 1188662 Überlingen
Öffnungszeiten: Mo-Fr 07:30-13:00, Di 14:00-17:00
Kfz-Zulassung Überlingen online →Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.
Häufige Fragen zum TT-Kennzeichen
- Für welchen Zulassungsbezirk steht das Kennzeichen TT?
- Das Unterscheidungszeichen TT steht für Bodenseekreis, Tettnang, Überlingen in Baden-Württemberg. Zuständig ist Landratsamt Bodenseekreis.
- Wo bekomme ich TT-Kennzeichen?
- TT-Kennzeichenschilder können Sie online bestellen und per Post erhalten – inklusive Wunschkennzeichen-Reservierung. Alternativ erhalten Sie Schilder bei Prägestellen rund um die Zulassungsstelle in Friedrichshafen.
- Kann ich ein Fahrzeug mit TT-Kennzeichen online zulassen?
- Ja. Für den Zulassungsbezirk Bodenseekreis sind Neuzulassung, Umschreibung, Abmeldung und weitere i-Kfz-Vorgänge vollständig online möglich – ohne Termin. Kennzeichen und Unterlagen kommen per Post.
- Kann ich mir ein TT-Wunschkennzeichen sichern?
- Ja. Die Wunschkombination (TT + ein bis zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern) können Sie online auf Verfügbarkeit prüfen und reservieren, bevor Sie die Zulassung starten.
Weitere Kennzeichen in Baden-Württemberg
Alle Kennzeichen-Kürzel in Baden-Württemberg →Die Bearbeitung erfolgt über unseren Service-Partner. Bei einem Abschluss über die hier verlinkten Angebote erhalten wir eine Vermittlungsvergütung. Für Sie entstehen dadurch keine Mehrkosten. Die zuständige Zulassungsbehörde erreichen Sie über deren eigene Kontaktdaten. Zuletzt aktualisiert: 02.08.2026.
